Business Software


Blacklist - die sichere Lösung, wenn es um Adressprüfungen geht.
Grundlagen
Durch die Verordnungen der Europäischen Union sind Unternehmen verpflichtet, mit terroristischen Organisationen und Einzelpersonen keinen Geschäftskontakt zu pflegen. Damit wurde die Resolution des UN-Sicherheitsrates zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt.
Jedes Unternehmen muss demnach organisatorische Maßnahmen ergreifen und dazu nachvollziehbar darlegen, dass diese Verordnung eingehalten wird.
Verordnungen
Folgende Verordnungen sind in unseren Softwaremodulen berücksichtigt:
- Konsolidierte Liste auf Basis UN Resulution 1267/1999 http://www.un.org/sc/committees/1267/aq_sanctions_list.shtml
- Verordnung (EG) Nr. 2580/2001
- Verordnung (EG) Nr. 881/2002
- Weitere EU Embargos (Details sind aufgelistet unter: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/index.html)
Bafa Merkblatt
Weitere Wertvolle Infomationen zur ersten Aufklärung liefert hierbei das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herausgegebene Merkblatt.
http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_ebt.pdf
Weitere Listen (z.B. für den Export als US Unternehmen) können wir gerne und problemlos ergänzen.
Falls Sie zusätzliche Informationen oder einen Demozugang wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter: +49 6151 2791830 oder senden uns das ausgefüllte Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.
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